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Geschäftsreiseversicherung

  

 

     

Vereinfacht erklärt teilen sich Reiseversicherungen in Versicherungen für Privatpersonen, die sich gegen zusätzliche Kosten im Rahmen einer privaten Urlaubsreise absichern möchten und in Versicherungen, die sich speziell auf Geschäftsreisen beziehen. Dabei setzten sich auch Geschäftsreiseversicherungen aus mehreren Bausteinen, wie der Rücktrittskostenversicherung, auch als Stornokostenversicherung bezeichnet, der Reisekrankenversicherung, der Reisegepäckversicherung oder der Reiseunfall- oder Reiseabbruchversicherung zusammen. Die Reiserücktrittskostenversicherung sichert den Fall ab, wenn die Geschäftsreise aus einem wichtigen, versicherten Grund abgesagt werden muss, wobei die Versicherungsleistung dann in der Erstattung der Stornokosten besteht.

Die Reisekrankenversicherung übernimmt die Kosten, die bei notwendigen, ärztlichen Behandlungen während einer Geschäftsreise entstehen, im Rahmen der Reisegepäckversicherung sind das Reisegepäck sowie die persönlichen Gegenstände versichert, wobei die Versicherungsleistung das Erstatten des Zeitwertes vorsieht, wenn das versicherte Reisegepäck abhanden kommt, beschädigt oder zerstört wird. Die Reiseabbruchversicherung greift dann, wenn die Geschäftsreise aus einem wichtigen Grund vorzeitig beendet werden muss und erstattet sowohl den verbliebenen Restwert als auch die Mehrkosten bei vorzeitiger Rückkehr. Grundsätzlich erbringt die Geschäftsreiseversicherung dann eine Leistung, wenn Geschäftsleute oder Mitarbeiter eine beruflich bedingte Reise unternehmen, aus beruflichen Gründen in das Ausland entsendet werden oder sich im Ausland aufhalten.

 In aller Regel sind jedoch private Urlaubsreisen von Geschäftsleuten, hauptberufliche Außendiensttätigkeiten, Schadensfälle auf dem Weg zwischen ständigem Wohnsitz und Arbeitsstätte sowie Geschäftsreisen, bei denen die Entfernung zwischen Zielort und Arbeitsstätte innerhalb eines bestimmten Kilometerkreises liegt, nicht versichert. Prinzipiell können Geschäftsreiseversicherungen in zwei Varianten abgeschlossen werden, zum einen im Hinblick auf die jeweilige Dauer der Geschäftsreisen und zum anderen bezogen auf die Anzahl der innerhalb des Vertrags versicherten Mitarbeiter, wobei Geschäftsreiseversicherungen sowohl gezielt für eine bestimmte Geschäftsreise als auch als Jahresversicherung möglich sind. Die Höhe der Prämie ergibt sich in erster Linie aus dem Umfang der versicherten Leistungen und der Höhe der jeweiligen Versicherungssumme. 

 

 

 

 

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