Vereinfacht erklärt teilen sich
Reiseversicherungen in Versicherungen für
Privatpersonen, die sich gegen zusätzliche Kosten im Rahmen
einer privaten Urlaubsreise absichern möchten und in
Versicherungen, die sich speziell auf Geschäftsreisen
beziehen. Dabei setzten sich auch
Geschäftsreiseversicherungen aus mehreren Bausteinen, wie
der Rücktrittskostenversicherung, auch als
Stornokostenversicherung bezeichnet, der
Reisekrankenversicherung, der
Reisegepäckversicherung oder der Reiseunfall- oder
Reiseabbruchversicherung zusammen. Die
Reiserücktrittskostenversicherung sichert den Fall ab, wenn
die Geschäftsreise aus einem wichtigen, versicherten Grund
abgesagt werden muss, wobei die Versicherungsleistung dann
in der Erstattung der Stornokosten besteht.
Die Reisekrankenversicherung übernimmt
die Kosten, die bei notwendigen, ärztlichen Behandlungen
während einer Geschäftsreise entstehen, im Rahmen der
Reisegepäckversicherung sind das Reisegepäck sowie die
persönlichen Gegenstände versichert, wobei die
Versicherungsleistung das Erstatten des Zeitwertes vorsieht,
wenn das versicherte Reisegepäck abhanden kommt, beschädigt
oder zerstört wird. Die Reiseabbruchversicherung greift
dann, wenn die Geschäftsreise aus einem wichtigen Grund
vorzeitig beendet werden muss und erstattet sowohl den
verbliebenen Restwert als auch die Mehrkosten bei
vorzeitiger Rückkehr. Grundsätzlich erbringt die
Geschäftsreiseversicherung dann eine Leistung, wenn
Geschäftsleute oder Mitarbeiter eine beruflich bedingte
Reise unternehmen, aus beruflichen Gründen in das Ausland
entsendet werden oder sich im Ausland aufhalten.
In aller Regel sind jedoch private
Urlaubsreisen von Geschäftsleuten, hauptberufliche
Außendiensttätigkeiten, Schadensfälle auf dem Weg zwischen
ständigem Wohnsitz und Arbeitsstätte sowie Geschäftsreisen,
bei denen die Entfernung zwischen Zielort und Arbeitsstätte
innerhalb eines bestimmten Kilometerkreises liegt, nicht
versichert. Prinzipiell können Geschäftsreiseversicherungen
in zwei Varianten abgeschlossen werden, zum einen im
Hinblick auf die jeweilige Dauer der Geschäftsreisen und zum
anderen bezogen auf die Anzahl der innerhalb des Vertrags
versicherten Mitarbeiter, wobei Geschäftsreiseversicherungen
sowohl gezielt für eine bestimmte Geschäftsreise als auch
als Jahresversicherung möglich sind. Die Höhe der Prämie
ergibt sich in erster Linie aus dem Umfang der versicherten
Leistungen und der Höhe der jeweiligen Versicherungssumme.