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Kassenpatient versus Privatpatient
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Unterschied zwischen Kassen- und Privatpatient bald passé?

Das Gesundheitssystem ist traditionell starken Veränderungen unterworfen, doch gerade in den vergangenen Jahren hat sich Grundlegendes verändert. Dabei scheinen die Grenzen zwischen gesetzlicher und privater Krankenkassen immer durchlässiger zu werden.

Mittlerweile bieten auch private Krankenversicherungen einen einheitlichen Tarif ohne Risikozuschlag an. Er steht allen Selbstständigen und Freiberuflern unabhängig vom Einkommen frei und bietet eine Grundversorgung. Der sogenannte Basistarif ist keine Individualversicherung, in der der Versicherte selbst die Leistungen vereinbart; der Basistarif orientiert sich am gesetzlichen Leistungskatalog. Gleichzeitig bieten gesetzliche Krankenversicherungen Wahltarife mit einkommensunabhängigem Zusatzbeitrag oder Selbstbehalt, mit denen Kunden auch zusätzliche Leistungen vereinbaren können. So können die Versicherten zum Beispiel alternative Arzneimittel versichern oder eine Kostenerstattung nach Vorlage der Rechnung erwirken. Außerdem entschließen sich zunehmend Kassenpatienten, Lücken in der gesetzlichen Basisversorgung mit privaten Zusatzkrankenversicherungen zu schließen. So stehen ihnen plötzlich Leistungen parat, die lange Zeit nur Privatpatienten vorbehalten waren:

Kassenpatienten erhalten mit einer stationären Zusatzversicherung im Krankenhaus ein Einbettzimmer und können sich vom Chefarzt behandeln lassen. Außerdem können die erwirken, dass der behandelnde Arzt höhere Gebührensätze berechnen kann. Gesetzlich Versicherte können sich sogar das Krankenhaus aussuchen, in dem sie behandelt werden möchten.

Mit einer ambulanten Zusatzversicherung können sie alternative Heilverfahren und Heilpraktikerbehandlungen ebenso versichern, wie eine medizinische Versorgung im Ausland. Die Zusatzversicherung kommt für die Eigenbeteiligung bei Medikamenten auf sowie bei Hilfsmitteln wie Brillen und für die Praxisgebühr. Insbesondere Zahn Zusatzversicherungen finden viele Abnehmer. Mit dieser Police können Kassenpatienten den Eigenanteil für Zahnersatz, also zum Beispiel für Zahn-Prothesen, Implantate und Inlays, versichern, so dass dieser deutlich sich reduziert.

Freiwillig gesetzlich Versicherte, die Mehrleistungen wünschen, sollten prüfen, ob der Einstieg in die private Krankenversicherung für sie rentabler ist. Sie sollten sich auch persönliche Angebote für die herkömmlichen Tarife von den privaten Krankenversicherungen einholen und vergleichen. Gerade junge Akademiker, Selbstständige und besserverdienende Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Krankenversicherung den Höchsttarif zahlen, können ihren Beitrag senken und nebenbei einen erheblich besseren Krankenschutz erhalten. Arbeitnehmer können allerdings nur wechseln, wenn ihr Einkommen in den vergangenen drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze lag. Das entspricht 2010 einem Brutto-Jahreseinkommen von 49 950 Euro.

Quelle: versicherungaktuell.com

 

 

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