|
Unterschied zwischen Kassen- und Privatpatient bald passé?
Das
Gesundheitssystem ist traditionell starken Veränderungen
unterworfen, doch gerade in den vergangenen Jahren hat sich
Grundlegendes verändert. Dabei scheinen die Grenzen zwischen
gesetzlicher und
privater Krankenkassen
immer durchlässiger zu werden.
Mittlerweile
bieten auch private Krankenversicherungen einen
einheitlichen Tarif ohne Risikozuschlag an. Er steht allen
Selbstständigen und Freiberuflern unabhängig vom Einkommen
frei und bietet eine Grundversorgung. Der sogenannte
Basistarif ist keine Individualversicherung, in der der
Versicherte selbst die Leistungen vereinbart; der
Basistarif
orientiert sich am gesetzlichen Leistungskatalog.
Gleichzeitig bieten gesetzliche Krankenversicherungen
Wahltarife mit einkommensunabhängigem Zusatzbeitrag oder
Selbstbehalt,
mit denen Kunden auch zusätzliche Leistungen vereinbaren
können. So können die Versicherten zum Beispiel alternative
Arzneimittel versichern oder eine Kostenerstattung nach
Vorlage der Rechnung erwirken. Außerdem entschließen sich
zunehmend Kassenpatienten, Lücken in der gesetzlichen
Basisversorgung mit privaten Zusatzkrankenversicherungen zu
schließen. So stehen ihnen plötzlich Leistungen parat, die
lange Zeit nur Privatpatienten vorbehalten waren:
Kassenpatienten erhalten mit einer stationären
Zusatzversicherung im Krankenhaus ein Einbettzimmer und
können sich vom Chefarzt behandeln lassen. Außerdem können
die erwirken, dass der behandelnde Arzt höhere Gebührensätze
berechnen kann. Gesetzlich Versicherte können sich sogar das
Krankenhaus aussuchen, in dem sie behandelt werden möchten.
Mit einer
ambulanten Zusatzversicherung können sie alternative
Heilverfahren und Heilpraktikerbehandlungen ebenso
versichern, wie eine medizinische Versorgung im Ausland. Die
Zusatzversicherung kommt für die Eigenbeteiligung bei
Medikamenten auf sowie bei Hilfsmitteln wie Brillen und für
die Praxisgebühr. Insbesondere Zahn Zusatzversicherungen
finden viele Abnehmer. Mit dieser Police können
Kassenpatienten den Eigenanteil für Zahnersatz, also zum
Beispiel für Zahn-Prothesen, Implantate und Inlays,
versichern, so dass dieser deutlich sich reduziert.
Freiwillig
gesetzlich Versicherte, die Mehrleistungen wünschen, sollten
prüfen, ob der Einstieg in die private Krankenversicherung
für sie rentabler ist. Sie sollten sich auch persönliche
Angebote für die herkömmlichen Tarife von den privaten
Krankenversicherungen einholen und vergleichen. Gerade junge
Akademiker, Selbstständige und besserverdienende
Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Krankenversicherung
den Höchsttarif zahlen, können ihren Beitrag senken und
nebenbei einen erheblich besseren Krankenschutz erhalten.
Arbeitnehmer können allerdings nur wechseln, wenn ihr
Einkommen in den vergangenen drei Jahren über der
Versicherungspflichtgrenze lag. Das entspricht 2010 einem
Brutto-Jahreseinkommen von 49 950 Euro.
Quelle:
versicherungaktuell.com
EMAILL
an uns:
Hier Klicken
|